Das Strategiedokument der Türkei über die Arbeiten, die im Rahmen des Beitrittsprozesses für die Europäische Union im Bereich Asyl abgeschlossen werden sollen

Das Strategiedokument der Türkei über die Arbeiten, die im Rahmen des Beitrittsprozesses für die Europäische Union im Bereich Asyl abgeschlossen werden sollen

 

ZWECK

Die Türkei hat ihre Rechtsvorschriften, ihre Verwaltungsstruktur und ihre Asylgesetzgebung im Rahmen des EU-Kandidatur Prozesses und der Angleichung an den EU-Besitzstand und Praktiken überprüft.

Im Rahmen dieser Integrationsarbeit  gibt es eine Verpflichtung im „Nationalen Aktionsplan der Türkei zur Übernahme des EU-Besitzstands“, der im Amtsblatt 24352 vom 24. März 2002 (wiederholt) unter dem Titel „4.25.2. Asyl “, in der es heißt: “Aufhebung der in der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 vorgesehenen geografischen Beschränkung, um die Flüchtlingsströme von Osten in die Türkei nicht zu ermutigen, wird in Abhängigkeit von der Umsetzung der Gesetzesänderungen und der Infrastruktur der EU-Länder auf der Grundlage ihrer Sensibilität für die Lastenteilung bewertet. In diesem Zusammenhang sollten die erforderlichen Rechtsvorschriften und Infrastrukturarbeiten bis zum Zeitpunkt der  EU- Mitgliedschaft der Türkei,  bevor die geografische Beschränkungen aufgehoben werden, im Einklang mit dem Grundsatz der Lastenteilung mit der EU, abgeschlossen werden,

Dieses Dokument legt die grundlegenden Prinzipien, Strategien und Prioritäten fest, denen die Türkei bei der Übernahme des EU-Besitzstandes durch die Türkei folgen wird. In diesem Zusammenhang ist Folgendes vorgesehen, die Fortsetzung der Bemühungen um eine Angleichung an den EU-Besitzstand, Strukturierung einer spezialisierten Einrichtung, die sich mit Asyl befassen wird (Verwaltungsstruktur, Ermittlungsbehörden und Verantwortlichkeiten) geschaffen wird. In diesem Rahmen; sollen systematische Verfahren zur Bestimmung des Status von Flüchtlingen für Asylanträge sowie die Verbesserung sozialer Unterstützungs- und Unterbringungsmöglichkeiten für anerkannte Flüchtlinge entwickelt werden.

 

A- GRUNDPRINZIPIEN

Zur Verbesserung der für Asyl zuständigen institutionellen Struktur und zur Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften mit dem   EU-Besitzstand werden alle einschlägigen Gesetze, Satzungen, Verordnungen und Rundschreiben und Praktiken, insbesondere die im nationalen Programm genannten Rechtsvorschriften, gemäß den folgenden Grundprinzipien und der EU-Besitzstand überprüft:

1-Es wird kein Negativverfahren aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Herkunftslandes, der Religion, der Rasse oder der politischen Ansichten der Asylbewerber fortgesetzt, Studien zur Bestimmung des dritten sicheren Landes und der sicheren Herkunftsländer werden durchgeführt.

2-In der Phase der Maßnahmen zur Grenzsicherung und illegale Migration wird den Ausländern, die die türkischen Grenzen erreichen, die Möglichkeit gegeben, Asyl zu beantragen.

3-Auf Asylanträge wird keine zeitliche Begrenzung angewandt.

4-Es wird ein beschleunigtes Verfahren für Anträge auf Anerkennung des Flüchtlingsstatus oder eindeutig unbegründeter Asylanträge, der Personen, die aus Drittländern kommen, in denen sie keiner Grausamkeit ausgesetzt waren, Personen die keinen Personalausweis haben oder ihre Personalausweise zerstört haben, eingeführt.

5-Aufgrund der moderaten und aufgeschlossenen Ansätze der Türkei wurde eine Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen durchgeführt, und im Ergebnis in dem von UNHCR vorbereiteten Bericht mit dem Titel „1999 Global Appeal“ im Bereich Asyl und Migration, wurde die Türkei überhaupt nicht kritisiert und es wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Beziehungen zwischen der UNHCR und der Türkei perfekt sind. In diesem Rahmen wird der Grundsatz der Nichtzurückweisung in der Genfer Konvention von 1951 weiterhin mit derselben Sensibilität umgesetzt.

6-Sowohl bei der Gesetzgebung als auch bei der Umsetzung werden die erforderlichen rechtlichen und administrativen und physischen Infrastrukturen und institutionellen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass eine kohärente und objektive Definition des Flüchtlingsstatus und der Rechte und Pflichten der Flüchtlinge zugrunde beruht.

 

B-NEUE INSTITUTIONELLE INFRASTRUKTUR

1- Zur Bewertung von Asylanträgen und zur Durchführung des Asylverfahrens wird eine gesonderte spezialisierte Einheit eingerichtet, die die Entscheidungsbefugnis unter dem Dach der Einrichtung trifft, in der die derzeitige spezialisierte Einheit eingerichtet ist und deren Befugnisse und Verantwortlichkeiten klar festgelegt sind. Die Unterstützung der EU für Finanzhilfen und die Organisation sowie die Schulung des Personals sollte für die genannte spezialisierte Einrichtung gewährleistet sein.

2- Die spezialisierte Einrichtung und / oder andere einschlägige Einrichtungen werden für den Zugang von Flüchtlingen und Asylbewerbern insbesondere zu den grundlegenden Diensten auf Ebene der EU- und internationalen Standards sowie für die Koordinierung und Durchführung interministerieller Arbeiten bei der Entwicklung der Zulassungsvoraussetzungen verantwortlich sein.

3-Zusätzlich zu dem Referat, das Asylanträge bewertet und abschließt und den Flüchtlingsstatus innerhalb der im ersten Artikel genannten Einrichtung bewertet, sollte ein "Konsultations- und Bewertungsausschuss"  eingesetzt werden, um die Asyl- und Migrationspolitik in der Türkei und die Einwände gegen die getroffenen Entscheidungen zu bewerten.

4- Die Anstrengungen zur Sicherstellung der Integration der Personen, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde und damit in der Türkei verbleibt, in das wirtschaftliche und soziale Leben des Landes gemäß EU- und internationalen Standards, sollten verstärkt werden.

 

C-MASSNAHMEN

Rechtliche Rahmeneinfassung

1- Asylgesetz; sollte im Einklang mit den einschlägigen internationalen Verträgen und dem EU-Besitzstand erstellt werden.

2- Für die Umsetzung des Asylrechts und für Bewertungsverfahren für Asylanträge sollten Verwaltungsvereinbarungen getroffen werden. Diese Vorkehrungen sollten die Bereitstellung qualifizierter Dolmetscher, das Recht auf Informationen über das Verfahren und den Prozess sowie erforderlichenfalls die Rechtshilfe umfassen. Besondere Maßnahmen sollten ergriffen werden, z. B. die Bereitstellung von Interviewern und Dolmetscherinnen für schutzbedürftige Gruppen wie (Kinder, ältere Menschen und Frauen), die besonderen Schutz benötigen.

3- Gesetzgebung und Strategie in Bezug auf Aufgaben, Befugnisse, Verwaltungsstruktur der angehenden spezialisierten Einrichtung, Auswahl und Einstellung des Personals sowie Fortbildung sollten vorbereitet werden. Darüber hinaus sollten die einschlägigen Vorschriften,, dauerhafte Anordnungen und Rundschreiben in den Erstkontaktstellen im Hinblick auf die Ermessensentscheidung und die grundlegenden Prinzipien des Plans überprüft werden.

4- Es sollte eine Angleichung an EU- und internationale Standards zur Gewährleistung des Zugangs zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und anderen wichtigen öffentlichen Einrichtungen, zur Ausstellung von Ausweis- und Reisedokumenten sowie die Familienzusammenführung verbessert werden.

5-Es sollte berücksichtigt werden, dass Asyl, Migration und illegale Migration interne Dynamiken und Komponenten aufweisen, die sich gegenseitig beeinflussen, und die Prinzipien und Praktiken in diesen Bereichen sich ständig ändern und erneuern. Daher sollten die im Bereich Asyl und Migration durchzuführenden Studien mit einem ganzheitlichen Ansatz behandelt werden und für internationale Entwicklungen offen sein und in Abhängigkeit von den Entwicklungsbedingungen revidiert werden.

 

Lastenverteilung

6- Es sollte eine ernsthafte Untersuchung durchgeführt werden, die auf konkreten Daten und Zahlen über die Belastung der Türkei beruht, sobald die geografischen Beschränkungen aufgehoben sind. Diese Forschung wird durch die Einrichtung ständiger Schulungszentren für die regelmäßige Schulung des Personals der rechtlichen und administrativen Infrastruktur der für die Bestimmung des Flüchtlingsstatus zu errichtenden spezialisierten Einrichtung, des erwarteten Zuwachses der Zahl der nach der Abschaffung der geografischen Begrenzung in unser Land kommenden Flüchtlinge, der zu errichtenden Flüchtlingsgasthäuser, der Bestimmung des Standorts und der Kosten für die Aufnahme von Abnehmern und die Kosten für die Aufnahme von Abnehmern durchgeführt.

7- Den Ergebnissen der in diesem Artikel genannten Forschung zufolge sollte die Türkei einen Dialog mit der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten aufbauen, um Mechanismen für die Aufteilung der finanziellen Belastung zu schaffen, die sich aus der Aufhebung der geografischen Beschränkungen und der Umsetzung des EU-Besitzstands ergibt. Die Lastenteilung sollte finanzielle und technische Hilfe in Bereichen wie der Einrichtung der oben beschriebenen Verwaltungsstrukturen und Gasthäuser für Flüchtlinge sowie die Fortsetzung der Unterbringung von Flüchtlingen in anderen europäischen Ländern umfassen.

8- Umfassende Programme sollten gemeinsam mit der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Flüchtlingsbüro der Vereinten Nationen für Flüchtlinge ausgearbeitet werden, um die Prioritäten der für die Umsetzung der Asylstrategie erforderlichen Infrastrukturen und Ausrüstungen festzulegen und ein System einzurichten, das illegale und echte Migranten unterscheiden kann, einrichtung von Aufnahme- und Abschiebezentren in der Türkei sowie soziale und rechtliche Unterstützung für Asylsuchende und Flüchtlinge.

9- Die Lastenteilung der Türkei wird zusätzlich zur finanziellen Unterstützung in den Umsetzungsphasen der türkischen Asylstrategie sichergestellt, ein Teil der Flüchtlinge und Asylbewerber, die in das Verfahren in der Türkei einbezogen wurden, und ein Teil der Ausländer die  mit Bevölkerungsbewegungen in die Türkei kamen  wurden unter vorübergehenden Schutzstatus bereitgestellt, dass von den EU-Ländern geteilt wird. Die Türkei ist auch der Ansicht, dass die Kosten für Essen, Unterkunft und Reise der illegalen Ausländer, die nicht in das Asylverfahren einbezogen sind, mit den Herkunftsländern geteilt werden sollten. Hierfür sollten geeignete Richtlinien entwickelt werden.

10- Die für die Umsetzung der Asylpolitik zuständigen Institutionen werden die notwendigen Haushaltsvorbereitungen treffen, um die erforderlichen Ressourcen für die Umsetzung der EU-Anpassungsstrategie festzulegen. Die genannten Institutionen werden bei Bedarf Kontakt zu nationalen und internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen oder Stiftungsorganisationen / Stiftungen / Verbänden haben, insbesondere im Hinblick auf das System / die Räumlichkeiten, die eingerichtet werden müssen, und versuchen, die wichtigsten Mittel des Fonds zu ermitteln.

 

Schulung

11- Es sollten umfassende und periodische Schulungsprogramme für das Personal entwickelt werden, das in der angehenden spezialisierten Einrichtung eingesetzt werden soll. Diese Schulung sollte gesetzliche Regelungen und Vorkehrungen, die wichtigsten Grundsätze des internationalen Flüchtlingsrechts, den EU-Besitzstand und die Bedingungen in den Herkunftsländern umfassen. Darüber hinaus sollten Befragungstechniken, unbegleitete Minderjährige und Frauen, die geschlechtsspezifischem Druck ausgesetzt sind, Personen, die Folter oder anderen Traumata ausgesetzt sind, sowie praktische Aspekte zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus einschließen.

12-Der Schulungsbedarf des Personals im Bereich Asyl und Migration sollte festgelegt und Schulungsprogramme entwickelt werden. In diesem Rahmen; Schulungsprogramme sollten entwickelt werden, um das Personal der Generaldirektion für Sicherheit, der Generalkommandierung der Gendarmerie, der Küstenwache und des sonstigen Personals der Institution in Bezug auf Asyl auszubilden. Richter und Staatsanwälte sollten in diese Schulungsprogramme einbezogen werden.

13- Zusätzlich zu den Schulungsprogrammen sollte eine Broschüre mit grundlegenden Informationen und Verfahren für Beamte, die die erste Anlaufstelle für Flüchtlinge sein können, erstellt und verteilt werden. Darüber hinaus sollten mehrsprachige Flugschriften erstellt werden, die den Antragsverfahren für Flüchtlinge, ihren Rechten und Pflichten sowie ihren Ressourcen und Dienstleistungen, auf die sie in der Türkei zugreifen können, Aufschluss geben.

14- Im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Strategie, die Stärkung der an der Strategie beteiligten Institutionen, die Stärkung des sozialen Bewusstseins und die Durchführung konkreter Schritte bei der Umsetzung sollten Informations- und Sensibilisierungsprogramme im Hinblick auf die EU-Rechtsvorschriften und -Praktiken entwickelt werden. In diesem Rahmen; In Bezug auf Flüchtlinge sollte die Öffentlichkeit unter Beteiligung einschlägiger akademischer Kreise, der Zivilgesellschaft und von Think Tanks, die in diesem Bereich tätig sind, informiert werden, die Schutzprogramme sollten mit Unterstützung der Europäischen Kommission und des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen entwickelt werden.