LANGFRISTIGE AUFENTHALTSERLAUBNIS

Nachdem Beschluss der Migrationspolitik vom 15.02.2017; wurde beschlossen das die Anträge auf langfristige Aufenthaltserlaubnis von Meskhetian-Türken, bulgarischen Türken und griechischen Türken (westthrakische Türken und denen die Aufenthaltserlaubnis abgelehnt ist) mit den festgelegten Bedingungen das die langfristige Aufenthaltserlaubnis von den Gouverneur angenommen und die einen positiven Beschluss haben eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Diejenigen, die sich vor dem 01.01.2017 in unserem Land registriert haben und nachdem Beschluss der Migrationspolitik festgelegten anderen Bedingungen, wurde beschlossen das  Meskhetian- Türken, bulgarischen Türken und griechischen Türken (westthrakische Türken und denen die Aufenthaltserlaubnis abgelehnt ist)  die eine Aufenthaltserlaubnis (für  Familie, Kurzfristige, Studenten, humanitäre Aufenthaltserlaubnis) erhalten haben, können  bis zum 31.12.2017 unter www.goc.gov.tr einen Termin für die Beantragung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis vereinbaren.