MITTEILUNGEN

Das Verfahren der Aufenthalts- und humanitären Aufenthaltserlaubnis für Ausländer werden von der Gouvernements (Generaldirektion für Migrationsverwaltung), die die erste Antragsbehörde ist, gemäß 6458  der Internationalen Schutzrechtes Artikel 22 durchgeführt. In letzter Zeit wurde jedoch festgestellt, dass Ausländer mit Dritten natürlichen  Personen oder Organisationen kontaktieren, die unter dem Namen Beratungs- und Versicherungsdienste arbeiten, um eine Aufenthaltserlaubnis- und / oder Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erhalten, und gelegentlich von denen unser Firmenlogo verwendet wird. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen auch hohe Löhne fordern und ihren Status missbrauchen, indem sie Ausländern bestimmte Zusagen machten.

In diesem Zusammenhang sollten Sie sich nicht auf Dritte natürliche Personen oder Organisationen verlassen, außer die Provinzdirektionen für Migrationsverwaltung, um eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis und eine der Arten von Aufenthaltserlaubnissen zu erhalten, die im Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 6458 aufgeführt sind.

Respektvoll an die Öffentlichkeit angekündigt.