DIE ENTSCHEIDUNG DES MINISTERRATES ÜBER DIE PASS DAUER VON AUSLÄNDERN

 

Diejenigen die  an die Grenzen gekommen sind, um die Türkei zu betreten, die nicht mindestens 60 Tage nach Ablauf des Visums, der Visumbefreiung oder der Aufenthaltserlaubnis einen Pass oder Passersatzdokument besitzen, müssen Gemäß Artikel 18 des Gesetzes Nr. 6458 der Ausländer und Internationalen Schutzgesetzes, bis 31.12.2014 in das Land einreisen zu dürfen wurde die Entscheidung des Ministerrates im Amtsblatt veröffentlicht.

 

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